NEU Dipl.-Ing. Olaf Martin ist eingetragen in die Liste der KfW der Energie Effizienz Experten und ist damit berechtigt Fördermittel für Effizienzhäuser zu beantragen.
Achtung: Seit dem 01.11.2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz und vereinigt die 3 Gesetze : EnEG, EnEV und EEWärmeG
Änderungen und Neuheiten müssen beachtet werden. Die energetischen Anforderungen für Neubauten und Sanierungen bleiben unverändert auf dem Stand der derzeit gültigen EnEV.
Wer heute baut, muss ein energieeffizientes Gebäude errichten, wie es die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014/16) fordert:
Der Jahres-Primärenergiebedarf zum Heizen, Wassererwärmen, Kühlen und ggf. auch Beleuchten darf einen Höchstwert nicht überschreiten und die Gebäudehülle muss sehr gut wärmegedämmt sein.
Parallel zur EnEV muss der Gebäudeeigentümer auch das Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) erfüllen: Die benötigte Wärme und Kälte zum Heizen, Warmwasser und Kühlen muss er teilweise über erneuerbare Energien decken. Sonnenenergie, Erd- und Umweltwärme, Biomass - oder die Energieeffizienz des Gebäudes durch anerkannte Ersatzmaßnahmen steigern.
Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten der unterschiedlichen Heizsysteme am Markt und empfehlen die entsprechende Anlage passend zu ihrem Objekt. Diese reichen von Gas-Solarkombinationen, Pelletsheizungen, Wärmepumpen bis hin zur Kraft-Wärmekopplung.
Wir suchen für Sie Ihre Energieeinsparpotentiale oder setzen Industrieabwärme als Heizmedium ein.