SiGe-Koordination

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SiGe-Koordination gemäß BaustellV und RAB

Die Baustellenverordnung (BaustellV) gilt für alle Bauvorhaben und muss vom Bauherren umgesetzt werden.

Nur wer die Instrumente der SiGe-Koordination sicher beherrscht, kann die Baustellenverordnung wirkungsvoll umsetzen. Die Baustellenverordnung fordert auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, die Bestellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators.

Der SiGe Koordinator benötigt spezielle Koordinatorenkenntnisse und umfangreiche Kenntnisse auf den Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Von unseren Sicherheitskoordinatoren erhalten Bauherren, Planende und Ausführende die richtige Beratung zur Umsetzung aller in der Baustellenverordnung geforderten Belange. Nutzen Sie die langjährige Erfahrung unserer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo), um Ihr Risiko zu minimieren, Störungen im Bauablauf, Unfälle, Ausfallzeiten und damit Kosten zu verringern und die Qualität der Ausführung zu steigern.

Unsere SiGe Koordinatoren

übernehmen für den Bauherren die Pflichten aus der BaustellV:

  • Berücksichtigen die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes (RAB 33)
  • Erstellen die Vorankündigung
  • Koordinieren in der Planungs- und Ausführungsphase
  • Arbeiten den SiGe-Plan aus (RAB 31)
  • Stellen die SiGe-Unterlage zusammen (RAB 32)
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